Geschäftsmodell

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Als Bankkaufmann benötigen Sie keine IHK Prüfung für die Zulassung nach § 34f und i GewO. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den letzten Jahren Ihrer Beratertätigkeit auch im Versicherungsbereich tätig waren, wird dies für die Zulassung nach §34d GewO i.d.R. ebenfalls berücksichtigt.
Staatliche Förderungen möglich.

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