BCA Partner
Als Bankkaufmann benötigen Sie keine IHK Prüfung für die Zulassung nach § 34f und i GewO. Die Zulassung nach §34d GewO können Sie erlangen, sofern Sie nachweisen können, dass Sie in den letzten Jahren Ihrer Beratertätigkeit auch im Versicherungsbereich tätig waren. Deshalb kann eine Anbindung an die BCA AG ebenfalls für Sie in Frage kommen.
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